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Wer beteiligt wann, wie und warum? Jugendbeteiligung in Brandenburg.

Der Ort, an dem Kinder und Jugendliche aufwachsen, der sie und ihre Weltsicht vornehmlich prägt, ist die Kommune. Kommunen als Verwaltungseinheiten – rund 11 000 gibt es davon in Deutschland – sind nicht zwingend topografisch kongruent mit Sozialräumen, da insbesondere in mittelgroßen und großen Städten das Viertel, der Kiez oder der Stadtteil den Sozialraum definieren und insbesondere bei kleineren Kindern noch die unmittelbare Nachbarschaft entscheidend ist. Es ist aber eben die kommunale Politik und Verwaltung, die über die Gestaltung dieser Sozialräume bestimmt und die Rahmenbedingungen dafür schaffen kann, dass Kinder und Jugendliche auch jenseits des aktiven und passiven Wahlrechts an allen Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden.

Für die neueste Ausgabe des Sozialmagazins haben Dominik Ringler (Leiter des Kompetenzzentrums Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg) und ich den Weg von der UN-Kinderrechtskonvention zur praktischen Umsetzung und Verankerung von Jugendbeteiligung im kommunalen Verwaltungshandeln in Brandenburg nachgezeichnet. Das Sozialmagazin kann auf der Seite von BELTZ bestellt werden.